Willkommen im Team
Herzlich willkommen bei der VAPS GmbH! Als Mitarbeiter:in der VAPS sind Sie Teil des starken voestalpine Teams und haben die Möglichkeit, sich zu beweisen.
Wir unterstützen Sie auf Ihrem beruflichen Weg und bieten Ihnen zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ein gegenseitiges Kennenlernen
Unser Ziel beim Integrationsleasing ist, dass Sie eine dauerhafte Beschäftigung im Stammpersonal in der voestalpine finden.
Während dieser Integrations- bzw. Bewährungsphase haben Sie die Chance, sich von Ihrer besten Seite zu zeigen, während der Beschäftiger bzw. die VAPS GmbH Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Nach einem gewissen Zeitraum der Bewährung, Einarbeitung und Ausbildung steht der Übernahme ins Stammpersonal nichts im Wege.
Weiterbildung und Qualifizierung
Durch die Wettbewerbsdynamik in der Industrie werden Maschinen und die zu Grunde liegenden Prozesse laufend angepasst und optimiert. Das Bedienen solcher Maschinen bzw die Arbeit im Rahmen dieser Prozesse erfordert von unseren Mitarbeitern Know-How, das wir in Einzelbildungsmaßnahmen und Qualifizierungsprogrammen vermitteln.
Eingebettet in die divisionalen Schulungsstrukturen entwickelt die VAPS GmbH gemeinsam mit Ihnen als Mitarbeiter:in und Ihrem Einsatzbetrieb Ausbildungsmaßnahmen, die auf den/der jeweiligen Mitarbeiter:in zugeschnitten sind. Die Ausbildungen finden vor Ort in den voestalpine Werkstätten bzw. im Ausbildungszentrum der voestalpine statt. Wir bieten ein weites Feld an Ausbildungen in Zusammenarbeit mit internen und externen Bildungshäusern.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Kenntnisse zu erweitern und sich weiterzuentwickeln: VAPS GmbH, Ihre Einstiegsportal in die voestalpine!

Neue Perspektiven – Die Stahlstiftung
Die voestalpine Stahlstiftung ist ein weiterer wichtiger Partner für Ihre berufliche Perspektivenentwicklung. Sollten Sie sich in einer herausfordernden Situation befinden bietet die Stahlstiftung die Gelegenheit in individuellen Gesprächen zu reflektieren oder zu unterschiedlichen Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Informationen zu erhalten.
_wenn eine berufliche (Neu-) | _wenn nach langen Abwesenheiten | _wenn dauerhafte Stresssituationen | _wenn sich persönliche | _wenn viele Projekteinsätze unter herausfordernden Rahmenbedingungen zu erhöhtem Druck führen |
... dann steht Ihnen die Stahlstiftung unterstützend zur Seite
Häufige Fragen
In unseren FAQs für Mitarbeiter:innen finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Ihr Dienstverhältnis, die Entlohnung, den Kollektivvertrag und vieles mehr. Informieren Sie sich und nutzen Sie die zahlreichen Angebote, die Ihnen die VAPS GmbH bietet.
Was versteht man unter Zeitarbeit bzw Arbeitskräfteüberlassung?
Zeitarbeit bedeutet, dass ein:e Dienstnehmer:in einen Dienstvertrag mit einem Unternehmen (= Überlasser) abschließt, tatsächlich aber bei einem Dritten (= Beschäftiger) tätig wird. Es besteht sozusagen ein „Dreiecksverhältnis“ zwischen zwei Unternehmen und einem/r Dienstnehmer:in. Dienstnehmer:innen werden von ihren Dienstgebern an ein Unternehmen überlassen, wo Arbeitskräfte benötigt werden. Man spricht in der Fachsprache daher auch von „Arbeitskräfteüberlassung“. In der Alltagssprache wird häufig auch der Ausdruck „Leiharbeit“ oder „Leasing“ verwendet.
Was ist Zeitarbeit in der voestalpine?
Die VAPS GmbH (kurz VAPS) ist ein voestalpine Unternehmen und als interner Personalüberlasser ein mögliches Eintrittstor in die voestalpine.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Ein Produktionsbereich der voestalpine sucht einen Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin. Das Recruiting organisiert die Suche und Auswahl, die Einstellung des/der Dienstnehmer:in erfolgt über die VAPS GmbH, diese überlässt diese Person an den jeweiligen Einsatzbetrieb (= Beschäftiger), wo die Arbeitskraft benötigt wird. Der/die Dienstnehmer:in erbringt seine/ihre tägliche Arbeit beim Einsatzbetrieb, bleibt aber Dienstnehmer:in der VAPS (= Überlasser) und erhält auch sein/ihr monatliches Gehalt/ monatlichen Lohn von VAPS. Der Einsatzbetrieb zahlt der VAPS GmbH ein Honorar für die Überlassung des Dienstnehmers.
Wer ist Dienstgeber?
Ihr Dienstgeber ist die VAPS, mit der Sie Ihren Dienstvertrag abgeschlossen haben. Die VAPS organisiert die voestalpine Lohn- und Gehaltsauszahlungen sowie die Abwicklung aller dienstrechtlichen Angelegenheiten. Der/die überlassene Mitarbeiter:in (Arbeiter:in oder Angestellte:r) ist in die Organisation des Einsatzbetriebes integriert, sein/ihr unmittelbarer Vorgesetzter ist Mitarbeiter:in des Einsatzbetriebes.
Wie ist der/die Zeitarbeiter:in in den Einsatzbetrieb eingegliedert?
Als Dienstnehmer:in der VAPS und Zeitarbeiter:in erbringen Sie ihre Arbeitsleistungen im Einsatzbetrieb und damit in jenem Betrieb, in dem Ihre Arbeitskraft benötigt wird (= Beschäftiger). Sie sind in den Einsatzbetrieb eingegliedert und unterliegen den fachlichen und organisatorischen Weisungen des Einsatzbetriebes.
Der Einsatzbetrieb gilt während der Überlassung als Dienstgeber im Sinne des Arbeitnehmerschutzes und hat diesbezüglich gegenüber Ihnen seine Fürsorgepflichten zu erfüllen. Tatsächlicher Dienstgeber bleibt die VAPS, welche ebenfalls weiterhin sämtliche Pflichten eines Dienstgebers einzuhalten hat. Auch der Betriebsrat der VAPS GmbH bleibt für die VAPS Mitarbeiter:innen weiterhin zuständig.
Überlassene Dienstnehmer:innen dürfen im Einsatzbetrieb gegenüber dem Stammpersonal nicht diskriminiert werden. Sie werden etwa im Hinblick auf Lohn- und Gehaltsverrechnung, Personaladministration, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerrechte, Sozialleistungen, Betriebsratszuständigkeit, gleich wie das Stammpersonal des Einsatzbetriebes behandelt. Außerdem erhalten Sie im Einsatzbetrieb auch Zugang zu den Wohlfahrtsmaßnahmen und – einrichtungen.
Wie lange dauert eine Überlassung?
Die Dauer der Überlassung ist vom Personalbedarf des jeweiligen Einsatzbetriebes abhängig.
Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit auf Übernahme in das Stammpersonal.
Bestehen im Einsatzbetrieb Nachteile gegenüber dem Stammpersonal?
Nein, überlassene Dienstnehmer:innen dürfen gegenüber dem Stammpersonal nicht benachteiligt werden. Sachlich gerechtfertigte Differenzierungen sind möglich.
Ist eine Übernahme in das Stammpersonal bei einem Einsatzbetrieb möglich?
Bei entsprechend guter Leistung besteht nach einer Phase der Zeitarbeit regelmäßig die Möglichkeit einer Übernahme in das Stammpersonal. In der voestalpine wird das sogenannte „Qualifizierungsleasing“ gelebt. Sind Sie verlässlich, leistungsbereit und lernwillig stehen die Chancen gut auf eine Übernahme bei einem Unternehmen der voestalpine.
Welche Kollektivverträge gelten für Zeitarbeiter?
Für überlassene Arbeiter:innen gilt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
Für überlassene Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe und in der Dienstleistung.
Der tatsächliche anzuwendende Kollektivvertrag bei Arbeiter:innen und Angestellte bestimmt sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsbereich: der im Einsatzbetrieb geltende Kollektivvertrag gilt auch für dort eingesetzte Leiharbeitskräfte.
Wie erfolgt die Entlohnung?
Die Entlohnung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag, wobei Sie als Zeitarbeiter:in zumindest den Mindestlohn nach dem Kollektivvertrag des Einsatzbetriebes erhalten. Die Höhe des Lohnes/Gehaltes ist abhängig von Ausbildung und Arbeitserfahrung.
Erhält ein:e Zeitarbeiter:in Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Die anzuwendenden Kollektivverträge der Arbeitskräfteüberlassung sehen ein 13. und 14. Monatsentgelt vor. Sie erhalten je ein Monatsentgelt Urlaubszuschuss und ein Monatsentgelt Weihnachtsrenumeration.
Wann wird der Lohn bzw das Gehalt ausbezahlt?
Arbeiter:innen bekommen ihren Lohn spätestens am 15. Tag des Folgemonats. Angestellte erhalten ihr Gehalt am Monatsletzten.
Gibt es einen Betriebsrat für Zeitarbeiter:innen?
Ja, es gibt einen Angestelltenbetriebsrat und einen Arbeiterbetriebsrat. Zusätzlich können Sie sich auch an den jeweiligen Betriebsrat im Einsatzbetrieb wenden.
Was ist die Überlassungsmitteilung gemäß § 12 AÜG?
Vor jeder Überlassung an einen Einsatzbetrieb werden Sie über sämtliche wesentlichen Umstände betreffend den konkreten Arbeitseinsatz informiert. Diese Information umfasst etwa Angaben zum Einsatzbetrieb, zur Tätigkeit, zur Arbeitszeit und zum Entgelt. In einer sogenannten Überlassungsmitteilung werden Ihnen diese Informationen ehestmöglich schriftlich bestätigt.
Bei jeder Änderung betreffend den Einsatz erhalten Sie eine aktualisierte Version.
Wie wird die Arbeitszeit festgelegt?
Die wöchentliche Normalarbeitszeit nach Kollektivvertrag beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 38,5 Stunden pro Woche. Je nach Einsatzbetrieb kann die Normalarbeitszeit auch verkürzt sein.
Die Lage der täglichen Arbeitszeit (Arbeitsstunden pro Tag) wird prinzipiell vom Einsatzbetrieb festgelegt. Sie werden vor Ihrer Überlassung über die voraussichtliche Lage der Arbeitszeit im Einsatzbetrieb informiert.
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?
Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind uns ein großes Anliegen. Es gibt ein umfangreiches Angebot an Schulungen und Kursen, um die Qualifikationen der Dienstnehmer:innen zu stärken. Der/die jeweilige Vorgesetzte des Einsatzbetriebes kann zu den Weiterbildungsmöglichkeiten Auskunft geben.
Wem sind Dienstverhinderungen bekanntzugeben?
Grundsätzlich sind Dienstverhinderungen bei dem/der Vorgesetzten des Einsatzbetriebes bekannt zu geben. Bestätigungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers oder eines Amtsarztes über die Ursache und voraussichtliche Dauer der Krankheit sind ebenfalls bei dem/der Vorgesetzten des Einsatzbetriebes vorzulegen.
Was ist eine Rückgabe?
Wird der/die überlassene Arbeitnehmer:in im Einsatzbetrieb nicht mehr benötigt, wird uns das bekanntgegeben und Sie werden unter Einhaltung bestimmter vereinbarter Fristen an VAPS „zurückgegeben“. Die Rückgabe stellt keine Auflösung des Dienstverhältnisses mit VAPS dar. Wir werden mit Ihnen gemeinsam den nächsten möglichen Einsatz bzw die weitere Vorgangsweise planen.
Was sind Stehzeiten?
Als „Stehzeit“ wird jener Zeitraum bezeichnet, in welchem eine Überlassung an einen Einsatzbetrieb nicht erfolgt. Den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten Sie auch während solchen überlassungsfreien Zeiten, sofern Sie arbeitsbereit sind. In dieser Zeit sind regelmäßige Kontaktaufnahmen mit VAPS notwendig.